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Ein kritischer Blick auf den Fertiggaragen-Baustoff Beton
Aus Beton gefertigte Garagen sind beliebt. Aber warum? Beton gilt als sehr zuverlässiger, haltbarer und solider Baustoff. Eine lange Tradition geht dieser Bauweise voraus und nur wenige Menschen, die an einer Fertiggarage interessiert sind, würden bei der Anschaffung die Qualität von Beton in Frage stellen. Dabei gibt es handfeste Gründe, auf die Anschaffung einer Garage aus Beton zu verzichten.
Eine objektive Betrachtung kann nicht zu dem Ergebnis führen, dass Garagen aus Beton die beste Wahl sind. Die Probleme können vielfältig und vor allem kein Einzelfall sein. Im Grunde macht das nichts, weil es Alternativen gibt. Nur sind diese Informationen noch nicht verbreitet genug.
Dieser Artikel soll Ihnen daher die Vorteile einer alternativen Bauweise aufzeigen, die zugleich viele der Nachteile von Betongaragen vermeidet.
Glücklicherweise gibt es zeitgemäße und umweltfreundliche Varianten, wie beispielsweise Konstruktionen in Modulbauweise. Sogenannte Systemgaragen sind wesentlich leichter aufzubauen und haben den Vorteil, dass auch einzelne Teile/Module jederzeit ausgetauscht, erneuert oder ergänzt werden können – in verschiedenen Materialien. Sie benötigen keinen Schwerlaster oder Kran für die Anlieferung und vermeiden die Gefahr, dass hohe Kosten durch Beschädigungen von Straßen, Wegen oder Auffahrten auf Sie zukommen. Konische Verläufe eines Grundstücks können mit der Modulbauweise problemlos berücksichtigt werden. Ein effektives Belüftungssystem (Querbelüftung) wird integriert.
Besonders interessant, weiß aber kaum jemand: Systemgaragen sind auch wesentlich günstiger als Betonfertiggaragen! Für den Transport bzw. die Lieferung von Betongaragen, die oftmals nicht im Kaufpreis inbegriffen ist, können schnell Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen. Eventuelle Straßensperrungen, Schwerlasttransporte sowie eine mögliche Transportbegleitung wegen des hohen Gewichts von Beton können sich zur Kostenfalle entwickeln. Darüber hinaus ist für die Platzierung ein Kran nötig, der nochmal zusätzliche Kosten von ca. 1.000 Euro verursacht. All diese Zusatzkosten verstecken Anbieter von Betongaragen häufig dezent in ihren AGB.
„Erfordert die Garagenmontage den Einsatz eines Autokrans, hat der Kunde die Kosten des Kraneinsatzes zu tragen. Hierzu zählen auch die Kosten der Straßensperrung, die bei jedem Kraneinsatz gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch, wenn der Kraneinsatz erforderlich wird, weil sich die Baustellen- oder Zufahrtsituation (auch öffentliche Straßen und Wege) aus Gründen ändert, die der Kunde zu vertreten hat. Der Kunde wird über die voraussichtlichen Kosten des Kraneinsatzes einschließlich der Straßensperrung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.“
— Auszug aus den AGB eines namhaften Herstellers von Betongaragen
Viele Anbieter von Betonfertiggaragen verkaufen häufig standardisierte Modelle und Maße. Falls Sonderbauten, die von diesen Standards abweichen, überhaupt realisiert werden können, entstehen schnell weitere Zusatzkosten, für die sich die Anbieter oftmals eine Hintertür in ihren AGB offenhalten. Bei Garagen in Modulbauweise steht hingegen die individuelle Gestaltung im Vordergrund, um beispielsweise konische Grundstücksverläufe sinnvoll zu nutzen. Auf Wunsch sind hier zentimetergenaue Wandmaße und sogar mehrere konisch verlaufende Wände pro Garage realiserbar. Einzelne Module sind jederzeit austauschbar und die Garage kann bei Umzug mitgenommen (sprich umplatziert) werden.
„Erfordern Sonderausführungen eine Einzelstatik, so sind die dafür anfallenden Prüfgebühren vom Auftraggeber zusätzlich zu übernehmen.“
— Auszug aus den AGB eines namhaften Herstellers von Betongaragen
In Expertenforen zum Thema Bau und den damit verbundenen Problemen häufen sich Berichte über Betongaragen, die als Fertiggaragen geliefert werden. Häufig geht es um feine Risse, die bereits bei Absetzung der Garage entstehen. Dies scheint die Regel zu sein und kein Einzelfall. Leider! Auf expertenforum-bau.de äußert sich ein User dazu: „Einen rissfreien Beton bekommst du selten, wahrscheinlich (gar) nicht bei Fertiggaragen“.
Viele Hersteller von Betongaragen haben bestimmte Mängel komplett von ihrer Gewährleistung ausgeschlossen oder bieten nur eine begrenzte Gewährleistung für häufig auftretende Mängel. Dazu gehören beispielsweise:
„Folgende Erscheinungen sind bauartbedingt nicht zu vermeiden und stellen daher keinen Mangel dar: a) Feine Risse im Boden, in Wänden und Decken von monolithischen Garagen aus Stahlbeton sind baustoffbedingt nicht vermeidbar.“
„Gleiches gilt durch technisch bedingte Ausblühungen, auch wenn sie zu leichten farblichen Veränderungen führen, und für oberflächliche Haarrisse. Tausalzschäden auf allen Oberflächen der Liefergegenstände, die durch die intensive Bestreuung mit Streusalz entstehen, stellen ebenfalls keinen Sachmangel dar.“
— Auszüge aus den AGB namhafter Hersteller von Betongaragen
Einige bekannte Anbieter von Betonfertiggaragen haben einen Passus in ihren AGB, der sie von der Haftung für Schäden wie Risse im Beton befreit. Begründet wird dies damit, dass derartige Fehler baustoffbedingt und deshalb unvermeidbar seien. Damit räumen diese Anbieter ein, dass sie a priori nur eine beschädigte Garage liefern können und lassen sich dies auch vom Kunden unterzeichnen, damit dieser keine Ansprüche in diese Richtung geltend machen kann. Wenn baustoffbedingt meint, dass Beton kein ideales Material zur Fertigung einer Garage ist, warum sollte er dann verwendet werden und der Kunde dafür bezahlen? Darüber hinaus existieren Firmen für Betongaragen, welche die Haftung für Schäden an Bordsteinen, Einfahrten etc. per AGB auf den Kunden abwälzen. Eine Taktik, die aufgrund des häufigen Vorkommens besagter Schäden in AGB angewandt werden muss?
Im Folgenden finden Sie Auszüge der AGB einiger namhafter Hersteller von Betongaragen als PDF.
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